Informationen zur Hilfe für die Ukraine
Hier finden Sie Kontakt und Informationen zu Hilfsangeboten für geflüchtete Ukrainer
Kontakt für Fragen und Hilfsangebote für geflüchtete Ukrainer
Bei Fragen oder Unterstützung wenden Sie sich bitte an die Integrations- und Flüchtlingsbeauftragte im Rathaus:
Dr. Iris Holzwart-Schäfer
Tel. 0173 60 28 15 3
Mail: Ukraine-Einsatzteam@schwieberdingen.de
Geldspenden Ukraine-Flüchtlinge
Zahlreiche Hilfsorganisationen – darunter das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) sowie nationale und internationale Organisationen und Bündnisse – rufen zu Spenden auf, um der von Krieg und Flucht betroffenen ukrainischen Bevölkerung zu helfen.
Um in Schwieberdingen bereits angekommenen Menschen aus der Ukraine zu helfen, können Sie gerne auch direkt an die Gemeinde Schwieberdingen spenden.
Kreissparkasse Ludwigsburg
IBAN: DE73 6045 0050 0000 0040 68
BIC: SOLADES1LBG
Verwendungszweck: Spende Flüchtlingshilfe
Bitte geben Sie im Verwendungszweck ebenfalls Ihre Adresse an, damit wir Ihnen eine Spendenbescheinigung zusenden können. Ihr Name und der Betrag werden dann über die Spendenvorlage des Gemeinderates veröffentlicht.
Verschiedene Hilfe-Hotline
Anträge und Informationen für ukrainische Geflüchtete
Ukrainische Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis nach §24 haben Anspruch auf Kindergeld. Dem Antrag sind folgende Dokumente in Kopie beizulegen:
Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung, soweit vorhanden ukr. Pass / Personalausweis und Geburtsurkunde
Link zu verschiedenen Anträgen und Merkblättern
Antrag Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland (PDF) (352,5 KB)
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (PDF) (320,8 KB) (AsylbLG)
Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) (russisch) (PDF) (282,5 KB)
Заявление на получение пособий в рамках AsylbLG (PDF) (282,5 KB)
Merkblatt: Informationen zu Kosten für Anbieter/-innen (PDF) (117,5 KB) von Wohnraum für Geflüchtete aus der Ukraine
Informationen zu Sprachkursen (PDF) (91,8 KB) für Geflüchtete aus der Ukraine
Informationsseite der Bundesagentur für Arbeit für Geflüchtete aus der Ukraine
Merkblätter zu konsularischen Dienstleistungen in ukrainischer Sprache:
Eintragung der Kinder in den Reisepass des Elternteils (PDF) (297,3 KB)
Ausstellung eines Dokumentes mit den Infos auf Deutsch aus dem Inneren Ausweis (PDF) (342,2 KB)
Verlängerung des Reisepasses (PDF) (432,7 KB)
Sonderhotline für Geflüchtete aus der Ukraine der Agentur für Arbeit
Mitarbeiter der BA geben dort Geflüchteten Informationen zur Arbeits- und Ausbildungssuche in ukrainischer und russischer Sprache. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 08:00 - 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 - 13:00 Uhr unter der Servicerufnummer 0911 178-7915 erreichbar. Der Anruf ist nicht gebührenfrei, es fallen Gebühren für einen Anruf ins deutsche Festnetz an.
Weitere Antworten auf viele Fragen können Sie ebenso auf folgende Homepageseiten erfahren:
https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/krieg-in-der-ukraine
https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de.html
https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua
https://www.arbeitsagentur.de/ukraine
Informationen zur Betreuung geflüchteter Kinder aus der Ukraine
Das Kultusministerium informiert zur Betreuung von Kindern aus der Ukraine:
In der ersten Zeit nach der Ankunft in einer Stadt oder Gemeinde in Baden-Württemberg können Angebote wie Familiengruppen, Spielgruppen oder offene Gruppenangebote dabei unterstützen, nach den Fluchterfahrungen gut anzukommen. Diese Angebote eignen sich insbesondere auch bei ungewisser Aufenthaltsdauer. Werden diese Betreuungsformen unterhalb von 10 Stunden wöchentlich angeboten, sind sie nicht betriebserlaubnispflichtig (siehe FAQ-Liste KVJS).Darüber hinaus ist im Rahmen freier Plätze auch eine Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung möglich. Hierzu ist es notwendig, dass eine ukrainische Familie den Bedarf eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege ggf. zeitnah der Kommune meldet in der sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Das weitere Vorgehen wird dann örtlich festgelegt (z. B. Aufnahme in eine Warteliste).
Weitere Informationen stellen das Kultusministerium, der Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS) und das Forum Frühkindliche Bildung (FFB BW) auf den jeweiligen Websites zur Verfügung:
Kultusministerium
KVJS
FFB
Kostenlose Nutzung des ÖPNV durch Flüchtende aus der Ukraine
Die im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen organisierten Unternehmen ermöglichen ukrainischen Geflüchteten, wie den beigefügten Dokumenten zu entnehmen ist, die kostenlose Nutzung des ÖPNV. Aufgrund der hohen Mitgliederzahl ist von einem hohen Abdeckungsgrad über das Bundesgebiet auszugehen. Um vor Ort zweifelsfrei feststellen zu können ob die örtlich relevanten Verkehrsunternehmen Mitglied im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen sind und ob eine kostenlose Nutzung des ÖPNV vorgesehen ist und kommuniziert werden kann, empfiehlt sich die Rücksprache mit dem örtlichen Verkehrsverbund.
Freifahrt für ukrainische Geflüchtete (PDF) (19,9 KB) – Information zur Regelung
Freifahrt für ukrainische Geflüchtete – Nachweise Berechtigung (PDF) (557,6 KB) (Ticketmuster)
Hilfe für ukrainische Krebspatienten
Liste der Onkologischen Zentren und Spitzenzentren, die bereit sind, behandlungsbedürftige ukrainische Krebspatienten aufzunehmen.
Begegnungszentrum „MIR“ für Geflüchtete aus der Ukraine
Austausch und Begegnung, Vermittlung von Sprachmittlern, Ausfüllhilfe für Formulare, Informationen und Beratung
Wo? Friedenskirche, Stuttgarter Straße 42 (an der B27) in Ludwigsburg
Wann? Mo – Do: 09:00 – 15:00 Uhr, Fr: 09:00 – 12:00 Uhr statt.
Kontakt: Telefon: 0176 119542-46 oder E-Mail: MIR@kdv-lb.de
Anbieter: Kreisdiakonieverband Ludwigsburg, Caritas Ludwigsburg - Waiblingen - Enz, evangelische Kirche Ludwigsburg und Katholische Kirche im Landkreis Ludwigsburg
Diese Informationen auch auf ukrainisch (PDF) (228,9 KB)