Bundestagswahl 2025
Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl 2025 können Sie ab sofort online anfordern:
Link zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung von Briefwahlunterlagen online nur bis Dienstag, 18.02.2025, 12:00 Uhr vor der Wahl möglich ist, da die Unterlagen aufgrund der Postlaufzeiten für den Hin- und Rückversand der Briefwahlunterlagen ansonsten nicht rechtzeitig ankommen. Bitte kommen Sie für die Abholung der Briefwahlunterlagen ohne Termin im Rathaus vorbei.
Es wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen bereits frühzeitig zu beantragen, da der Versand und die Rücksendung, vor allem bei im Ausland wohnenden Personen, einige Zeit in Anspruch nehmen dürften.
Anträge auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen können entweder durch persönliche Abgabe im Einwohnermeldeamt, per Einwurf im Rathausbriefkasten, elektronische Antragstellung oder durch Rücksendung der unterschriebenen Wahlbenachrichtigung in einem ausreichend frankierten Umschlag an das Wahlamt der Gemeinde Schwieberdingen, Schloßhof 1, 71701 Schwieberdingen gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist hingegen nicht möglich.
Auch bei dieser Wahl besteht nach Erhalt der Stimmzettel wieder die Möglichkeit, beim Einwohnermeldeamt bereits vor dem eigentlichen Wahltermin in einer eigens bereitgestellten Wahlkabine zu wählen. Hierzu bedarf es der unterschriebenen Wahlbenachrichtigung oder dem Vorlegen des Personalausweises.
Falls die Briefwahlunterlagen für eine andere Person abgeholt werden, ist dies nur unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigung) möglich.
Briefwahl beantragen
Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr im Rathaus angefordert werden. Beachten Sie aber, dass auch bei der Briefwahl Ihre Unterlagen bis spätestens Sonntag, 23. Februar 2025, 18:00 Uhr beim Rathaus eingegangen sein müssen. Da zu diesem Zeitpunkt die Abgabe der Wählerstimme endet, können nachträglich eingehende Stimmabgaben nicht mehr berücksichtigt werden.
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