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Gläubiger und Schuldner
Der Gläubiger ist berechtigt, von einem anderen - dem Schuldner - eine Leistung zu fordern.
Informieren Sie sich hier, welche grundlegenden Rechte und Pflichten Sie als Gläubiger oder Schuldner haben.
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
14.01.2025 Justizministerium Baden-Württemberg