![Dokument mit Kugelschreiber Dokument mit Kugelschreiber](/site/Schwieberdingen-2017/get/params_E-2050714920/14814771/Lebenslagen.jpg)
![Dokument mit Kugelschreiber Dokument mit Kugelschreiber](/site/Schwieberdingen-2017/get/params_E-2050714920/14814771/Lebenslagen.jpg)
Unwetter-Soforthilfen
Das Land Baden-Württemberg zahlt aktuell keine Unwetter-Soforthilfen aus.
Wenn Sie nach einem Unwetter oder einem anderen schweren Naturereignis Unwetter-Soforthilfen beantragen können, dann werden Sie an dieser Stelle aktuelle Informationen finden.
Freigabevermerk
Stand: 14.08.2023
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg